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Barrierefreiheitserklärung

Stand der Erklärung: 20.02.2026

Das Recht&Wort Kolleg ist bemüht, seine Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Grundlage sind insbesondere:

  • das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

  • die Verordnung zum BFSG

  • die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102

  • die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:

[Webadresse einfügen]

1. Ziel der Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen Websites ebenso selbstständig nutzen können wie alle anderen Besucherinnen und Besucher.

Dies umfasst insbesondere:

  • Wahrnehmbarkeit von Inhalten

  • Bedienbarkeit der Navigation

  • Verständlichkeit der Informationen

  • technische Robustheit für assistive Technologien

Die Nutzung soll mit Screenreadern, Tastaturnavigation und weiteren Hilfsmitteln möglich sein.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der WCAG in der Konformitätsstufe AA (WCAG 2.1).

Wir arbeiten fortlaufend daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

3. Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Im Rahmen der technischen und gestalterischen Umsetzung wurden insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt:

  • Festlegung der Seitensprache im Quellcode

  • Klare und logische Seitenstruktur

  • Strukturierte Überschriftenhierarchien

  • Bedienbarkeit per Tastatur

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken

  • Ausreichende Farbkontraste

  • Barrierearme Schriftgrößen und Lesbarkeit

  • Reduzierter Einsatz bewegter Inhalte

  • Verständliche Linkbezeichnungen

  • Kompatibilität mit gängigen Screenreadern

Darüber hinaus achten wir bei neuen Inhalten auf barrierearme Dokumente und Medien.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Ältere PDF-Dokumente oder Seminarunterlagen

  • Eingebundene Inhalte externer Plattformen (z. B. Webinar-Tools)

  • Einzelne grafische Elemente ohne vollständige Textalternativen

Wir bemühen uns, diese Barrieren schrittweise zu beseitigen.

5. Teilweise Vereinbarkeit aufgrund von Drittinhalten

Die Barrierefreiheit einzelner Seiten oder Funktionen kann von Inhalten abhängen, die von Drittanbietern bereitgestellt werden (z. B. Videokonferenz- oder Buchungssysteme).

Für diese Inhalte kann keine vollständige Barrierefreiheit garantiert werden.

Betroffen sein können insbesondere:

  • Webinar-Anmeldesysteme

  • Videoplayer externer Plattformen

  • eingebettete Kalender- oder Buchungstools

6. Barrierefreiheit bei Veranstaltungen und Inhouse-Schulungen

Das Recht&Wort Kolleg ist auch im Rahmen seiner Präsenz- und Inhouse-Veranstaltungen um barrierearme Durchführung bemüht.

Je nach Veranstaltungsort können angeboten werden:

  • barrierearme Zugänge zu Schulungsräumen

  • Aufzüge / stufenlose Zugänge

  • gut lesbare Seminarunterlagen

  • Pausenregelungen nach Bedarf

  • Unterstützung bei besonderen Bedarfen nach vorheriger Absprache

Bitte kontaktieren Sie uns im Vorfeld, damit individuelle Bedarfe berücksichtigt werden können.

7. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Inhalte in barrierefreier Form, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Kontaktstelle für Barrierefreiheit:

Recht&Wort Kolleg
[Name der Ansprechperson]
[Anschrift]
Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb angemessener Frist zu beantworten.

8. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und auf Ihre Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden.

Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Website: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei.

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