
Aufsicht des Betreuungsgerichts
Gerichtliche Aufsicht sicher meistern – Mitteilungs- und Genehmigungspflichten rechtssicher erfüllen
Freie Plätze
Beschreibung
Das Betreuungsgericht begleitet jede rechtliche Betreuung – doch welche Aufgaben gehören tatsächlich zur gerichtlichen Aufsicht und wo endet die Einflussnahme des Gerichts? Welche Entscheidungen dürfen Betreuerinnen und Betreuer eigenständig treffen, wann bestehen Mitteilungspflichten und in welchen Fällen ist zwingend eine gerichtliche Genehmigung erforderlich? Dieses praxisorientierte Seminar vermittelt einen systematischen Überblick über die gerichtliche Aufsicht nach dem Betreuungsrecht. Dabei wird deutlich, dass Betreuer ihre Aufgaben grundsätzlich eigenverantwortlich wahrnehmen, gleichzeitig jedoch umfangreichen Berichts-, Auskunfts- und Genehmigungspflichten unterliegen. Anhand typischer Praxisfälle werden die wichtigsten Pflichten verständlich erläutert. Die Teilnehmenden lernen, welche Informationen dem Betreuungsgericht unaufgefordert mitzuteilen sind, wie Anfangs- und Jahresberichte aufgebaut sein müssen, welche Anforderungen an die Rechnungslegung bestehen und welche Folgen Pflichtverletzungen haben können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den gerichtlichen Genehmigungstatbeständen. Es wird dargestellt, welche Maßnahmen erst nach Genehmigung wirksam werden, welche Fristen einzuhalten sind und wie Genehmigungsanträge überzeugend vorbereitet werden können. Ebenso werden die Beratungsfunktion des Gerichts, Möglichkeiten gerichtlicher Weisungen sowie Maßnahmen bei Pflichtverletzungen bis hin zu Zwangsgeld und Entlassung des Betreuers behandelt. Nach dem Seminar kennen die Teilnehmenden die Grenzen ihrer Eigenverantwortung, vermeiden typische Fehler im Umgang mit dem Betreuungsgericht und gewinnen Sicherheit im gesamten gerichtlichen Verfahren.


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Imkenrade 15G, 23898 Sandesneben, Germany