
Beschwerde! – Rechtsmittel Betreuung
Anfechtbarkeit, Beschwerdeberechtigung, Fristen und Verfahren in der Betreuungspraxis
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Beschreibung
Welche Entscheidungen des Betreuungsgerichts sind anfechtbar – und wer darf Beschwerde einlegen? Entscheidungen des Betreuungsgerichts können erhebliche Auswirkungen auf die betreute Person und auf die Tätigkeit des rechtlichen Betreuers haben. Doch nicht jeder Beschluss kann angefochten werden – und nicht jede Person, die mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, ist auch beschwerdeberechtigt. Für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer stellen sich deshalb immer wieder ganz praktische Fragen: Kann gegen diese Entscheidung überhaupt Beschwerde eingelegt werden? Wer ist beschwerdeberechtigt? Welche Frist läuft? Muss die Beschwerde begründet werden? Und was geschieht, wenn eine gerichtliche Maßnahme nicht selbständig anfechtbar ist? Das Seminar vermittelt praxisnah die Grundlagen des Rechtsmittelrechts in Betreuungssachen und zeigt, wie gerichtliche Entscheidungen systematisch auf ihre Anfechtbarkeit geprüft werden können. Im Mittelpunkt stehen zunächst die Voraussetzungen der Beschwerde nach dem FamFG. Behandelt wird, welche Endentscheidungen des Betreuungsgerichts mit der Beschwerde angegriffen werden können und wie nicht selbständig anfechtbare Zwischenentscheidungen davon abzugrenzen sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beschwerdeberechtigung. Neben der betreuten Person können – abhängig von der jeweiligen Entscheidung und ihrer Beteiligung am Verfahren – unter anderem Verfahrenspfleger, Betreuer, Vorsorgebevollmächtigte, Angehörige, Vertrauenspersonen und die Betreuungsbehörde beschwerdeberechtigt sein. Dabei wird deutlich: Die bloße Unzufriedenheit mit einer gerichtlichen Entscheidung genügt nicht. Entscheidend ist, ob eine eigene Rechtsbeeinträchtigung vorliegt oder das Gesetz ein besonderes Beschwerderecht einräumt. Das Seminar behandelt außerdem die für die Praxis besonders wichtigen Fragen rund um Frist, Form und Einlegung der Beschwerde. Die Teilnehmenden lernen, wann die reguläre Monatsfrist gilt, in welchen Verfahren eine zweiwöchige Beschwerdefrist zu beachten ist und welche Bedeutung die Bekanntgabe des Beschlusses für den Fristbeginn hat. Anhand typischer Entscheidungen aus der betreuungsrechtlichen Praxis wird geprüft, welche Rechtsmittelmöglichkeiten bestehen, beispielsweise bei: Bestellung, Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung einer Betreuung, Auswahl und Entlassung eines Betreuers, Anordnung oder Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts, betreuungsgerichtlichen Genehmigungen, Unterbringungsmaßnahmen ...


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