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Rechtliche Betreuung im Wandel – Was die Betreuungsstatistik über die Zukunft des Systems verrät

  • Autorenbild: LiteraTüren Blog
    LiteraTüren Blog
  • 20. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Ein Blick auf die aktuellen Statistiken der Betreuungsgerichte zeigt: Die rechtliche Betreuung befindet sich in einer Phase des Wandels. Während die Gesamtzahl der Betreuungen seit Jahren auf hohem Niveau verharrt, verändern sich sowohl die Ursachen der Betreuungsbedürftigkeit als auch die Struktur der betreuten Menschen und der eingesetzten Betreuer.


Die Zahl der Betreuungen bleibt auf hohem Niveau


Die Statistik weist für das Jahr 2023 bundesweit rund 1,14 Millionen anhängige Betreuungsverfahren aus. Bereits 2022 lag der Bestand bei etwa 1,17 Millionen Verfahren. Auch in den Vorjahren bewegte sich die Zahl dauerhaft oberhalb der Millionengrenze. Besonders bemerkenswert ist, dass die Zahl der tatsächlich angeordneten Betreuungen nahezu konstant bei rund einer Million liegt. Dies deutet darauf hin, dass die Betreuungsgerichte trotz aller Reformbemühungen weiterhin einen hohen und stabilen Unterstützungsbedarf feststellen.

Die rechtliche Betreuung ist damit längst kein Randphänomen mehr. Statistisch betrachtet lebt in Deutschland heute etwa jeder achtzigste Einwohner mit einer rechtlichen Betreuung.


Weniger neue Betreuungen als noch vor wenigen Jahren


Auffällig ist die Entwicklung der Ersteinrichtungen.

Im Jahr 2021 wurden in den beteiligten Ländern rund 157.000 erstmalige Betreuungen eingerichtet. 2022 sank die Zahl auf etwa 151.000. Für 2023 werden rund 125.000 Ersteinrichtungen ausgewiesen. Dabei ist Vorsicht geboten, da nicht alle Bundesländer in jedem Jahr valide Daten geliefert haben. Dennoch deutet sich ein Trend an:

Die Zahl neu eingerichteter Betreuungen steigt nicht im gleichen Maße wie die Gesamtzahl der laufenden Betreuungen.

Dies könnte mehrere Ursachen haben:

  • stärkere Nutzung von Vorsorgevollmachten,

  • Ausbau anderer Hilfesysteme,

  • höhere Anforderungen an die Einrichtung einer Betreuung,

  • längere Laufzeiten bestehender Betreuungen.


Die betreuten Menschen werden älter


Besonders deutlich wird in den Statistiken die demografische Entwicklung.

Die größten Gruppen der betreuten Personen befinden sich inzwischen in den höheren Altersklassen. Ursache hierfür sind vor allem:

  • demenzielle Erkrankungen,

  • altersbedingte kognitive Einschränkungen,

  • komplexe Pflege- und Versorgungssituationen,

  • fehlende familiäre Unterstützungsnetzwerke.

Gleichzeitig bleibt eine zweite große Gruppe bestehen: Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistigen Behinderungen im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter.

Die rechtliche Betreuung entwickelt sich damit zunehmend zu einem Instrument, das zwei sehr unterschiedliche Personengruppen unterstützen muss:

Einerseits hochbetagte Menschen mit Pflegebedarf, andererseits jüngere Menschen mit komplexen psychosozialen Problemlagen.


Krankenhäuser bleiben die wichtigsten „Zuweiser“


Interessant ist auch die Frage, wer Betreuungsverfahren anregt.

Im Jahr 2023 gingen bundesweit mehr als 96.000 Anregungen von Krankenhäusern, Heimen oder psychiatrischen Kliniken aus. Familienangehörige und sonstige Dritte veranlassten etwa 101.000 Verfahren. Die Betreuungsbehörden selbst regten lediglich rund 9.000 Verfahren an.

Damit zeigt sich:

Die meisten Betreuungsverfahren entstehen nicht durch gerichtliche Initiative, sondern werden durch Krisen- und Versorgungssituationen ausgelöst.

Oft steht am Anfang eine Krankenhausaufnahme, eine psychiatrische Krise oder die Feststellung, dass eine selbstständige Lebensführung nicht mehr möglich ist.


Berufsbetreuer gewinnen weiter an Bedeutung


Ein weiterer langfristiger Trend betrifft die Art der eingesetzten Betreuer.

Seit Jahren sinkt die Bereitschaft von Angehörigen, ehrenamtliche Betreuungen zu übernehmen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Betreuungsführung:

  • komplexes Sozialrecht,

  • Pflege- und Gesundheitsrecht,

  • Wohnraumsicherung,

  • Schuldenregulierung,

  • Digitalisierung von Verwaltungsverfahren.

Die Folge ist eine zunehmende Professionalisierung.

Berufsbetreuer übernehmen einen immer größeren Anteil der Verfahren. Besonders in Ballungsräumen und Regionen mit hoher Altersstruktur wird es zunehmend schwieriger, ausreichend ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen.

Die Betreuungsrechtsreform von 2023 hat diese Entwicklung zusätzlich verstärkt, weil Registrierung, Sachkundeanforderungen und Dokumentationspflichten gestiegen sind.


Die Betreuung wird komplexer


Die Zahlen legen nahe, dass sich nicht nur die Anzahl, sondern auch die Komplexität der Betreuungen verändert.

Viele Betreuer berichten inzwischen von Fällen, in denen sie nicht nur rechtliche Angelegenheiten regeln, sondern zugleich Defizite anderer Hilfesysteme kompensieren müssen.

Wohnungsmangel, Fachkräftemangel in Pflege und Eingliederungshilfe, lange Bearbeitungszeiten bei Behörden und zunehmende soziale Isolation führen dazu, dass Betreuer immer häufiger koordinierende und vermittelnde Aufgaben übernehmen.

Die rechtliche Betreuung entwickelt sich dadurch zunehmend zu einer Schnittstelle zwischen Justiz, Sozialstaat, Gesundheitswesen und Pflege.


Widersprüchliches Bild


Die Betreuungsstatistik zeigt ein widersprüchliches Bild:

Einerseits ist die Zahl der neu eingerichteten Betreuungen nicht weiter angestiegen. Andererseits bleibt die Gesamtzahl der laufenden Betreuungen auf historisch hohem Niveau von deutlich über einer Million Verfahren.

Gleichzeitig werden die betreuten Menschen älter, die Fälle komplexer und die Anforderungen an Betreuer größer.

Für die kommenden Jahre zeichnet sich deshalb eine zentrale Herausforderung ab:

Die rechtliche Betreuung muss genügend qualifizierte Berufsbetreuer gewinnen und gleichzeitig Wege finden, Selbstbestimmung, Teilhabe und professionelle Unterstützung miteinander zu verbinden.

Denn die Betreuung der Zukunft wird weniger eine Frage der Fallzahlen sein – sondern vor allem eine Frage der Qualität und Verfügbarkeit qualifizierter Unterstützung.


Quelle: Betreuungsstatistik BMJV


Hinweis: Die Statistiken selbst weisen mehrfach darauf hin, dass einzelne Bundesländer in den Jahren 2020–2023 keine vollständig validen Daten liefern konnten. Die dargestellten Trends sind deshalb als belastbare Tendenzen, nicht jedoch als mathematisch exakte Bundeswerte zu verstehen.


 
 
 

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